Im Gegensatz zum Privatrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Einzelpersonen, Personengemeinschaften und Gesellschaften regelt, befasst sich das Staats-, Gemeinde- und Verwaltungsrecht in vielfältiger Weise mit den rechtlichen Beziehungen zwischen dem Privaten und dem Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinde, Gemeindeverbände) sowie der Gemeinwesen unter sich. Hier sind die Spezialisten von Schärer Rechtsanwälte für Private und Gemeinden beratend und als Gutachter tätig und vertreten sie in Einsprache- und Beschwerdeverfahren.
Wir verfügen über folgende Sparten: