Gerne beraten und unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit Trennungen und Ehescheidungen, sei dies bei Fragen der Zuteilung der elterlichen Obhut und Sorge, in Bezug auf die Regelung des Unterhalts, der Geltendmachung von güterrechtlichen Ansprüchen oder bei der Aufteilung von Vorsorgeguthaben. In Fragen des Personen-, Familien-, Ehe- und Konkubinatsrechts, in scheidungs-, unterhalts- und güterrechtlichen Auseinandersetzungen, im Sachen-, Erb- und Gesellschaftsrecht beraten wir Sie vorprozessual, vertreten Sie in allen behördlichen und gerichtlichen Verfahren und sind für Sie bei Beglaubigungen und Beurkundungen als Notare tätig.
Wir verfügen über folgende Sparten: