
Steuerliche Fallstricke bei Unternehmensnachfolgen
Im Rahmen einer innerfamiliären Nachfolgeregelung beabsichtigte der Verkäufer und Alleinaktionär der A Holding AG, seine privat gehaltenen Aktien auf seine Nachkommen zu übertragen. Es war vorgesehen, dass die Nachkommen eine Akquisitionsgesellschaft gründen, die im Anschluss die Holding-Aktien erwirbt. Die Kaufpreisfinanzierung erfolgte über ein Verkäufer- und über ein Bankdarlehen. Als Sicherheit für das Bankdarlehen sollte ein nachrangiger Schuldbrief auf der Betriebsliegenschaft der Tochtergesellschaft der A Holding AG verpfändet werden. Im Rahmen dieser Nachfolgeregelung wurde eine Rulinganfrage beim Steueramt des Kantons Aargau (nachfolgend KStA) eingereicht. Die Anfrage behandelte die Frage, ob der Verkauf der privat gehaltenen Holding-Aktien ein steuerfreier privater Kapitalgewinn oder eine steuerbare indirekte Teilliquidation im Sinne von § 29a Abs. 1 lit. a StG und von Art. 20a Abs. 1 Bst. a DBG darstellt.
2. Aargauer Baupraktikertag
Der Aargauer Baupraktikertag ist primär auf die Bedürfnisse nicht-juristischer Rechtsanwender und Baupraktiker aus der Verwaltung und der Baubranche sowie Architekten und Planer ausgerichtet. Erfahrene Referierende behandeln aktuelle Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts.
mehrDie besten Anwaltskanzleien 2022: Schärer Rechtsanwälte zehn Mal ausgezeichnet
Schärer Rechtsanwälte wurde von der Bilanz und Le Temps in den folgenden zehn Rechtsgebieten als «Top Anwaltskanzlei» ausgezeichnet: Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht (Arbeitgeberseite), Bau- und Planungsrecht, Energie- und Umweltrecht, Fusionen und Unternehmenskäufe (M&A), Haftpflichtrecht, Medienrecht, Öffentliches Beschaffungswesen, Sozialversicherungsrecht, Steuer- und Abgaberecht.
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Alternierende Obhut als Regelfall
In der Praxis ist eine Tendenz erkennbar, wonach Kinder nach einer Trennung oder Scheidung abwechselnd von beiden Elternteilen betreut werden. Das Bundesgericht beschäftigt sich dementsprechend regelmässig mit Fragen der sogenannten alternierenden Obhut.
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Tod einer Patientin durch allergische Reaktion auf Medikament
Am 21. Mai 2015 konsultierte die später verstorbene Patientin den beschuldigten Arzt, der zu diesem Zeitpunkt seit rund einem Jahr ihr Hausarzt gewesen war, in dessen Arztpraxis. Anlässlich dieser Konsultation hat der Beschuldigte das Medikament Cefuroxim verschrieben, das die Patientin im Anschluss an den Arztbesuch in der Apotheke, der ebenfalls angeklagten Apothekerin, bezog. Gleichentags ist die Patientin im Kantonspital Aarau an den Folgen eines durch das Medikament ausgelösten anaphylaktischen Schocks verstorben.
Der Arzt hatte im Rahmen der Erstbehandlung im Jahr 2014 insbesondere die Frage nach einer Antibiotika-Allergie abgeklärt, wobei die Patientin mündlich bestätigt hatte, nicht allergisch auf Antibiotika zu sein. Der Arzt hatte in der Folge die Patientin mehrfach aufgefordert, ihre vollständige Krankengeschichte beizubringen, was die Patientin aber unterlassen hatte.
Business Briefing I/22 – Neues Aktienrecht und neues Datenschutzgesetz – Donnerstag, 9. Juni 2022
Themen
- Welche Änderungen des Aktienrechts sind für KMU relevant?
- Was ist der Handlungsbedarf und welches Vorgehen wird für KMU empfohlen?
- Was bedeutet die Revision des Datenschutzgesetzes für KMU?