Energierecht

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Energierechts. Wir unterstützen Sie insbesondere in Fragen der Regulierung des Strom-, Gas- und Wärmemarktes, im Zusammenhang mit der Ausarbeitung oder Erneuerung von Konzessionen, bei der Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch sowie bei Umwandlungen und Ausgliederungen. Ausserdem begleiten wir Sie bei der Erstellung, Prüfung oder Abänderung von Reglementen und allgemeinen Geschäftsbedingungen und erarbeiten für Sie Rechtsgutachten zu Spezialfragen oder Gesetzgebungsprojekten.