Georg Schärer

Partner / lic. iur., Rechtsanwalt und Notar

Georg Schärer erbringt als Urkundsperson des Kantons Aargau sämtliche notariellen Dienstleistungen. Er verfasst und beurkundet Verträge im Sachenrecht (Grundstückgeschäfte), im Ehe- und Erbrecht sowie im Gesellschaftsrecht und verfügt über ausgewiesene Erfahrung bei Überbauungsprojekten und der notariellen Umsetzung von Umstrukturierungen bei KMU. Als Rechtsanwalt ist Georg Schärer im Privatrecht, insbesondere im Erbrecht und im Vertragsrecht, beratend und prozessierend tätig.

Karriere

2021 CAS Management der Unternehmensnachfolge, Hochschule für Wirtschaft Zürich
2014 Partner bei Schärer Rechtsanwälte
2012 Erwerb des Aargauischen Notariatspatents (Urkundsperson)
2008 Rechtsanwalt bei Schärer Rechtsanwälte
2007 Obergericht des Kantons Aargau (Gerichtsschreiber)
2007 Erwerb des Aargauischen Anwaltspatents
2005 Praktika in einer Anwaltskanzlei in Baden und am Bezirksgericht Lenzburg
2004 Universität Zürich (lic. iur.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Zulassung

An allen Schweizer Gerichten

Teams

Notariat, Gesellschaftsrecht, Erbrecht