Die hypothetische Einwilligung im Arzthaftungsprozess

Für die Ärzte wird es zunehmend schwierig, die rechtlichen Anforderungen an die Aufklärung der Patienten in jedem Fall zu erfüllen. Erfolgte die Aufklärung für einmal nicht korrekt, kann sich der Arzt unter Umständen auf eine hypothetische Einwilligung des Patienten berufen. Dies ist allerdings nicht ganz einfach, wie der kurze Beitrag von Dr. Marcel Lanz (Schärer Rechtsanwälte) in der Schweizerischen Ärztezeitung aufzeigt.

Der Artikel kann unter  https://saez.ch/article/doi/saez.2020.18779 gelesen werden.