Warum sich eine anwaltliche Beratung auch im Strafvollzug lohnt
Die meisten Strafverteidigungsmandate enden mit einem Strafurteil. Nach Eintritt der Rechtskraft ist das Strafurteil aber noch zu vollziehen. Der Strafvollzug wird von vielen Verurteilten ohne anwaltliche Unterstützung durchlaufen. Gerade in Fällen, in denen eine kurze, unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde, kann sich die anwaltliche Unterstützung lohnen, birgt der Strafvollzug doch einige praktische und juristische Stolpersteine.
mehrTop Anwaltskanzleien 2024: Schärer Rechtsanwälte sechs Mal ausgezeichnet
Schärer Rechtsanwälte wurde von der Bilanz und PME Magazine in den folgenden sechs Rechtsgebieten als "Top Anwaltskanzlei" ausgezeichnet: Allgemeines Vertragsrecht, Energie- und Umweltrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Öffentliches Beschaffungswesen sowie Steuer- und Abgaberecht.
mehrWichtige Aspekte des Unternehmenskaufs
Am Mittwoch, 19. Juni 2024, ab 16:00 Uhr, führen wir das Business Briefing I/2024 für KMU im Gasthof Schützen in Aarau durch.
mehrPrivatdozentin für Öffentliches Recht und Wettbewerbsrecht
Der Senat der Universität Luzern hat Josianne Magnin nach Abschluss des Habilitationsverfahrens (zum Thema "Wettbewerbsrecht und Entflechtung im Infrastrukturbereich") die Venia Legendi für Öffentliches Recht und Wettbewerbsrecht erteilt und damit den Titel "Privatdozentin" (PD) verliehen. Wir gratulieren Josianne Magnin herzlich zu diesem grossen Schritt in ihrer wissenschaftlichen Karriere!
mehrSchärer Rechtsanwälte baut das Team aus
Wir verstärken unsere Kanzleigemeinschaft mit den beiden Rechtsanwältinnen Nina Niederhauser und Lea Deubelbeiss. Josianne Magnin und Marcel Lanz werden Sie künftig als Partnerin respektive Partner engagiert und kompetent beraten.
mehrVerrechnungssteuerliche Behandlung von geldwerten Leistungen
Die Aufrechnung von geldwerten Leistungen sorgt immer wieder für Diskussionen zwischen Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden, denn es bestehen diesbezüglich oft Bewertungsfragen und Ermessensspielräume.
Qualifizieren die Steuerbehörden eine Leistung als geldwerte Leistung, die der Verrechnungssteuer unterliegt, droht bei vorsätzlichen Falsch- resp. Nichtdeklaration die Verwirkung des Rechts des Steuerpflichtigen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer